Offener Brief zum 3. Geschlechtseintrag 02.06.2020
Planet 10 hat den Brief an Bundesinnenminister Nehammer mitunterzeichnet. Insgesamt haben 64 Organisator*innen den Brief unterschrieben.
… Im Juni 2018 wurde vom Verfassungsgerichtshof anerkannt, dass es einen dritten Geschlechtseintrag fĂŒr jene Menschen geben soll, die sich nicht als Mann oder Frau identifizieren. Im Dezember 2018 wurde daraufhin ein Erlass ausgegeben, in dem das Vorgehen bei derartigen PersonenstandsĂ€nderungen geregelt ist. Dieser Erlass ist jedoch Ă€uĂert restriktiv gestaltet, was dazu fĂŒhrt, dass tatsĂ€chlich bereits viele Menschen in den StandesaÌmtern abgewiesen wurden. …
https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20200602_OTS0033/offener-brief-an-innenminister-nehammer-zum-3-geschlechtseintrag
Unsere Forderungen sind
zitiert aus dem offenen Brief zum 3. Geschlechtseintrag
- Neben den bisher möglichen EintrĂ€gen âweiblichâ, âmĂ€nnlichâ, âoffenâ und âdiversâ muss auch der Eintrag âinterâ zur VerfĂŒgung stehen.
- Die Regelung bezĂŒglich eines medizinischen Expert*innenboards (sog. VdG-Board) ist ĂŒberflĂŒssig und zu streichen -eine Ănderung nach Selbstauskunft beim Standesamt muss ausreichen. Das VdG-Board war ursprĂŒnglich vom Bundesministerium fĂŒr Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz bzw. der dortigen Arbeitsgruppe fĂŒr Behandlungsempfehlungen bei VdG als Expertise-Netzwerk fĂŒr Diagnostik, Beratung und Behandlungsentscheidungen angedacht. Dies sollte auch die Kompetenz des Boards bleiben -die beteiligten Mediziner*innen sollten dagegen nicht plötzlich eine zweckentfremdete Funktion fĂŒr Personenstandsangelegenheiten ausĂŒben. DarĂŒber hinaus existiert dieses Board de facto nicht -der Erlass verweist auf bloĂe Kontaktdaten einer (unvollstĂ€ndigen) Liste von Versorgungsstrukturen, und eben nicht auf das sog. VdG-Board.
- BĂŒrokratische HĂŒrden zur Ănderung des persönlichen Geschlechtseintrags mĂŒssen abgebaut werden. Gleichzeitig braucht es strenge DatenschutzmodalitĂ€ten fĂŒr frĂŒhere GeschlechtseintrĂ€ge.
- Der Geschlechtseintrag einer Person muss mehr als einmal gewechselt werden können. Dies soll nicht einem möglichen Missbrauch dienen, sondern der Tatsache Rechnung tragen, dass sich das Empfinden der GeschlechtsidentitÀt im Laufe eines Lebens (Kindheit, Jugend, Erwachsenenalter) verÀndern kann. Die psychische und physische Entwicklung eines jeden Menschen zeigt sich erst im Aufwachsen, kannunterschiedlich lange dauern und ist nicht vorhersehbar. Bis zur Entscheidung, einen Geschlechtseintrag berichtigen zu lassen, durchlaufen Betroffene in der Regel meist lange persönliche Prozesse